Minderung der Erwerbsfähigkeit
Bei der Unfallversicherung wird der Begriff der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) häufig genannt. Rechtlich gesehen hat dieser Begriff allerdings nur sehr wenig mit der Erwerbsunfähigkeit und der Erwerbsminderung zu tun, denn alle drei Begriffe sind deutlich von einander getrennt und bezeichnen im Versicherungsrecht verschiedene Fälle.
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung ist die MdE eine wichtige Voraussetzung, wenn es um die Gewährung einer Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit geht.
Für Angestellte, egal ob Kauffrau/Kaufmann oder Zahnarzthelferin gilt die gesetzliche Unfallversicherung genauso wie für Schüler, Studenten, Auszubildende, Kinder, die den Kindergarten besuchen, Landwirte, Pflegepersonen und Helfer in Unglücksfällen, im Zivil- oder Katastrophenschutz. Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler und Mitarbeitende Ehepartner können sich freiwillig versichern.
Versicherte Personen haben entgegen der weit verbreiteten Annahme keinen universellen Versicherungsschutz, sondern die gesetzliche Unfallversicherung kommt nur dann zum tragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Abgedeckte Risiken
Zu den von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckten Risiken gehört die MdE, die durch einen Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder einen Wegeunfall hervorgerufen wurde. Die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind sehr komplex, der Wegeunfall ist hingegen sehr eindeutig und meint einen Unfall, der auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg von der Arbeit wieder nach Hause passiert. Dabei sind Umwege, die der Versicherte macht nicht mitversichert und fallen nicht in den Versicherungsfall des Wegeunfalls.
Die Leistungen, die an einen Versicherten von der Unfallversicherung gezahlt werden sind in der Regel hauptsächlich berufsfördernde und medizinische Leistungen, aber auch Lohnersatz beziehungsweise Entschädigungsleistungen werden gezahlt, wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt.
Wenn es um die gesetzliche Unfallversicherung geht ist die rechtliche Lage also ähnlich Komplex, wie bei anderen Versicherungsfällen auch.